Ich bin auf das Familienrecht spezialisiert. Hierzu gehören nicht nur die rechtlichen Auswirkungen der Ehe, das Güterrecht sowie die Scheidung und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich, sondern auch die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, also das Umgangs- und Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht und die Adoption sowie das Recht des Kindes- und des Elternunterhalts.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen hierbei in der Erarbeitung von Vereinbarungen anlässlich einer Eheschließung (Ehevertrag) und für den Fall der Beendigung einer Ehe in Form einer einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Sie ist häufig emotional belastend und von wirtschaftlichen Unsicherheiten und Ängsten geprägt. Es sollte aber trotz aller emotionalen Tiefpunkte möglich sein — und ist aus meiner Sicht und Erfahrung auch geboten — den Versuch zu unternehmen, eine für beide Seiten verlässliche und faire Regelung zu finden, bevor ein langwieriger und nervenaufreibender Prozess geführt wird. Bei der Klärung der vielen anstehenden Fragen, hierzu gehören u.a. der Ehegattenunterhalt, die Vermögensauseinandersetzung, der Versorgungsausgleich, die steuerrechtlichen Auswirkungen der Trennung, die Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder und die Hausratsaufteilung und die Ehewohnung, bin ich Ihnen gerne behilflich.
Im Anschluss an eine derartige Vereinbarung, die notariell beurkundet werden muss, kann ich für Sie einen Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung beim zuständigen Familiengericht einreichen.
Sollte jedoch eine solche außergerichtliche Einigung nicht möglich sein oder aus anderen Gründen nicht in Betracht kommen, werde ich Ihre Ansprüche aber selbstverständlich auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verfolgen.
Ich stehe Ihnen gerne für ein erstes persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung bei dem ich Ihnen die wesentlichen Fragen, die Vorteile einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung und das weitere Vorgehen erläutern kann.
1985 – 1990 Studium Universität Hamburg · 1990 – 1994 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Promotion an der Universität Hamburg · 1991 – 1994 Referendariat in Hamburg, Dresden und New York · seit 1994 selbständige Rechtsanwältin · seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht · 2019 Ausbildung zu Mediatorin (DAI)
Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und habe zwei erwachsene Kinder.